COVID-19: Weitere Lockerungen für den Sport per 06. Juni 2020

Ab Samstag, dem 06. Juni 2020 können die SKA Dojos einen weiteren Schritt nach vorne machen. Die Anzahl trainierender Karate Mitglieder kann nun angepasst und beispielsweise auf einer Trainingsfläche von 100m2 auf deren 10 Personen angehoben werden.

Der Bundesrat hat per 27. April und 11. Mai 2020 Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor COVID-19 beschlossen. Diese beiden Lockerungsschritte hatten keinen Anstieg der epidemiologischen Indikatoren zur Folge.

Die Umsetzung des Bundesratsentscheids vom 27. Mai bedeutet jedoch wiederum eine neue Herausforderung die damit aufs Neue auf uns zukommen. Für alle Sportaktivitäten ist immer noch ein Schutzkonzept vorzulegen. Bei Bedarf muss dieses Konzept der Gesundheitsbehörde vorgewiesen werden können. Das heisst, wir stehen in der Verantwortung, dass die Hygiene- und Abstandsregelungen nach wie vor eingehalten und umgesetzt werden.

Alle Aktivitäten stehen unter der Prämisse die Risiken in allen Bereichen zu minimieren. Unser Verhalten ist entscheidend, ob wir zur Eindämmung des Coronavirus beitragen und das Sicherheitsgefühl unserer Mitglieder zurückgewinnen. Ein COVID-Fall in einem SKA Dojo ist einer zu viel und wäre für das betreffende Karate-Dojo ein Rückschlag.

Die SKF (und KMS Partnerorganisation) hat ihr Schutzkonzept 02 den veränderten Voraussetzungen angepasst und enthält auch Ausführungen zu den Bereichen Veranstaltungen und Lehrgänge. Die Details zu den ab 06. Juni geltenden Regeln und Schutzkonzepten sind aus den beigefügten Konzepten zu entnehmen.

Im Zentrum des Konzepts für den Trainingsbetrieb der SKA Dojos ab 06. Juni stehen die fünf übergeordneten Grundsätze für den Sport:

  1. Symptomfrei ins Training/Wettkampf
  2. Distanz halten (10m2 Trainingsfläche pro Person, wenn immer möglich 2m Abstand)
  3. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
  4. Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten -Contact Tracing)
  5. Bezeichnung verantwortlicher Person

Spezielle Regelungen gelten vor allem im Karate-Training für die Partnerübungen und das Kumite. Bei der Ausübung mit engem Körperkontakt müssen die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Wenn diese Auflage nicht gewährleistet werden kann, empfehlen wir nach wie vor auf das Training mit Körperkontakt zu verzichten und den nächsten Lockerungsschritt abzuwarten.

Die SKF (und KMS Partnerorganisation) hat alle Commitments angepasst. Der Dojo-Verantwortliche visiert das neue Commitment und stellt es der SKF zu. Er ist dafür besorgt, dass seine Dojo-Trainer/innen, alle Mitglieder und Eltern der Jugendlichen und Kinder über die neuen Möglichkeiten und den damit verbundenen Auflagen (insbesondere beständige Gruppen bei Kontakt-Trainings, Sicherstellung Contact Tracing) informiert sind. Freigabe erfolgt dann, wenn vom verantwortlichen Dojo-Leiter das Commitment vorliegt. Alle Dokumente in diesem Zusammenhang werden wieder unter den News auf der SKF Homepage aufgeschaltet und können heruntergeladen werden.

Bezüglich der Veranstaltungen der Sektion SKA ab August - Dezember ist es so, dass wir einerseits die Medienkonferenz des Bundesrates vom 24. Juni 2020 abwarten, wo das weitere Vorgehen und allfällige weitere Lockerungen bekannt gegeben werden und andererseits allenfalls entsprechende Schutzkonzepte für jeden einzelnen Anlass erstellen werden. Dies betrifft vor allem die beiden noch verbleibenden Kumite-Randoris der Stützpunkt in Lyss und Sursee, die Dan-Prüfungs-Vorbereitung Ende Oktober und das Gratistraining anfangs November in Thun sowie die Dan-Prüfungen im Honbu-Dojo (Kenseikan Karatedo Thun) im Dezember.

Für das anfangs November noch einzige 3. Junior Karate League Turnier in Frenkendorf (08.11.), wird mit dem Veranstalter und den kantonalen Behörden zeitnah Rücksprache genommen, wo die Durchführung dieser Veranstaltung überhaupt möglich ist und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.

Die SKA ist bestrebt im Rahmen des Möglichen gemäss den geltenden Rahmenvorgaben die Anlässe gemäss Jahreskalender durchzuführen. Es gelten je nach Standort die aktualisierten Schutzkonzepte der betreffenden Dojos, wo die Anlässe durchgeführt werden, basierend auf dem Standard und aktualisierten Schutzkonzept der SKF. 

Ziel ist es trotz den Lockerungen für den Sport keine Neuansteckungen zu riskieren und dort wo Anpassungen für die Durchführung eines Lehrganges oder der noch anstehenden Prüfungen nötig sind, diese pragmatisch und mit Eigenverantwortung aller Teilnehmenden durchzuführen.

Giuseppe Puglisi
Präsident SKA

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