Covid-19-Verordnung vom 19. Juni 2020; Verschärfung vom 18. Dezember 2020 für alle Freizeit- und Sportbetriebe
Bundesrat verschärft Massnahmen gemäss Covid-19-Verordnung vom 19. Juni 2020 / Änderung vom 18. Dezember 2020 und hat für den Sport schweizweit beschlossen das Freizeit- und Sportbetriebe wie auch Dojos der Swiss Karate Association ab dem 22. Dezember 2020 bis und mit dem 22. Januar 2021 geschlossen bleiben!
Diese Beschlüsse sind auch in den Kantonen seit dem 18. Dezember 2020 in Kraft getreten und gelten bis zum 22. Januar 2021 Ausnahmeregelungen gelten für Kinder und Jugendliche bis 16. Altersjahr.
Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz vom 18. Dezember in Absprache mit den Kantonen die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus weiter verschärft und eine erneute Betriebsschliessung aller Freizeit- und Sportbetriebe ab dem 22. Dezember schweizweit beschlossen. Die erlassenen Beschlüsse wurden vollumfänglich von Kantonen übernommen (teilweise noch verschärft) und sind seit dem 22. Dezember in Kraft getreten und gelten voraussichtlich bis zum 22. Januar 2021.
Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung laufend und wird, sollte sich die Lage weiter verschlechtern, rasch weitere Massnahmen ergreifen. Am 30. Dezember 2020 wird eine Zwischenbeurteilung vorgenommen und anfangs Januar 2021 werden wenn nötig weitere Massnahmen beschlossen.
Nachfolgend die Weisungen der SKF bezüglich Breiten- und Leistungssport ab 22.12.2020!
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